Die Organisation einer Arbeit unter Anwendung von PSAgA umfasst immer die Planung und Vorbereitung einer Rettung nach einem Sturz in die Schutzausrüstung. Auf der Basis der Gefährungsbeurteilung, die zu dokumentieren ist, werden Art und Umfang der Rettungsmaßnahmen festgelegt (BGR/GUV-R 199). Wir übernehmen für Sie die Planung, Vorbereitung und Absicherung der notwendigen Rettungsmaßnahmen und/oder die Erstellung von Rettungskonzepten bei Ihrer Arbeitsleistung in Höhen und Tiefen.
Arbeit in Höhen und Tiefen und Sicherstellung von Rettungsmaßnahmen bedeutet für uns Tätigkeiten mit Seilzugangstechnik in mittlerer und großer Höhe/Tiefe auszuführen, also seilunterstützt ohne teure Gerüste, Kräne oder Hubbühnen. Es kommen nur speziell ausgebildete Höhenretter und Seilzugangstechniker mit Ausbildungen nach Level 1, 2 oder 3 FSBS bzw. unsere Trainer für Höhensicherheitstechnik zum Einsatz, die vorwiegend über eine besondere notfallmedizinische Ausbildung (Bergretter, Notfall- oder Rettungssanitäter) verfügen.