Die Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine notwendige Maßnahme für ein sicheres Arbeiten in Höhen.
Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.
Der Unternehmer hat die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens einmal jährlich auf den einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Dabei hat vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf deren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu erfolgen (Funktionskontrolle).