Höhenarbeiter erwerben bei uns umfangreiche Kenntnisse für die Arbeit in der Höhe. Unsere Hauptausbildung umfasst drei Level.
Die Verlängerung der Gültigkeit der erworbenen Qualifikation als Höhenarbeiter muss in Fortbildungen für Höhenarbeiter je nach Level erlangt werden, damit kommen Sie Ihrer Pflicht zur Wiederholungsunterweisung nach.
Die Ausbildung für gewerbliche Arbeiten in Höhen erfolgt unter Anwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) nach den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen lt. DGUV I 212-001, DGUV R 112-198, DGUV R 112-199, TRBS 2121 – Teil 3 und der EN 12841.