Vorbereitet sein!
Neue medizinische Erkenntnisse zum Hängetrauma haben 2020/2021 zur Veränderung der Handlungsanweisungen nach einem Sturz in die PSAgA mit drohendem Hängetrauma geführt.
Statt einer früher empfohlenen Kauerstellung als initiale Lagerung wird in der aktualisierten Fassung die Flachlagerung (oder die Lagerung nach Wunsch) der betroffenen Person aufgeführt.
Entsprechend wurde die DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma“ verändert.
Auch in unseren HSH- Aus- und Fortbildungen wurde und wird diese Aktualisierung immer wieder thematisiert.
Eine wichtige Passage aus dieser DGUV-Information lautet:
„Solange eine Person noch handlungsfähig ist, kann sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um dem Blutstau in den Beinen entgegen zu wirken. Dazu ist es notwendig, dass die im Gurt hängende Person die Beine bewegt. Effektiver ist es, die Beine abzustützen und gegen einen Widerstand zu drücken. Hierfür sind Trittschlingen, z. B. ein Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung oder eine Prusikschlinge geeignet. Damit kann sich die frei hängende Person entlasten, die „Muskelpumpe“ kann in Gang gehalten und eine eventuelle Einschnürung im Oberschenkel gelöst werden.“
Wir empfehlen PSAgA-Anwendern auf einen möglichen Sturz vorbereitet zu sein und bereits in der Ausrüstung eine Trittschlinge mitzuführen.