Hängetrauma-Risiko verringern
Bei Arbeiten in Höhen muss stets die Möglichkeit eines Sturzes in den Auffanggurt und des damit verbundenen Hängetraumas berücksichtigt werden.
Vor Arbeitsbeginn muss die entsprechende Gefährdungsbeurteilung erfolgen, aus der sich mindestens sechs Maßnahmen zur Minimierung des Hängetrauma-Risikos ergeben:
- Fachliche und körperliche Eignung der Mitarbeiter ist Voraussetzung für Arbeiten in Höhen.
- Der geeignete Auffanggurt muss sorgfältig im Vorfeld ausgewählt und Hängeversuche durchgeführt werden.
- Ein Rettungskonzept muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
- Die Rettung muss im Vorfeld mit allen Mitarbeitern (die Arbeiten durchführen und die für Rettung vorgesehen sind) geübt werden.
- Arbeiten unter Anwendung von PSAgA erfordern stets die Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeitern, damit die Rettung unverzüglich eingeleitet werden kann.
- Die Rettungsausrüstung muss vor Ort sein.
Ein Sturz in die PSAgA erfordert sofortiges Handeln, um ein lebensbedrohliches Hängetrauma zu vermeiden. Arbeiten in Höhen müssen daher sorgfältig vorbereitet sein!