Wiederholungsunterweisungen für Höhenarbeiter
Achtung, Höhenarbeiter, Wiederholungsunterweisung nicht verpassen!
Sicher denkt Ihr an eure regelmäßige Fortbildung im Rahmen der notwendigen Wiederholungsunterweisung (WU).
In der gültigen Prüfungsordnung des Fachverbandes FSBS (Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Höhenarbeitern in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik nach TRBS 2121-3 und DGUV-I 212-001 Stand November 2021) ist unter Punkt 1.6 „Gültigkeitsdauer der Qualifikation und Wiederholungsunterweisungen“ festgehalten:
„1.6.1 Die Qualifikation für Höhenarbeiter Level 1-3 wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bestehen der jeweiligen Prüfung vergeben. Um die Gültigkeit um weitere 12 Monate zu verlängern, muss an einer Wiederholungsunterweisung teilgenommen werden. Das verspätete Ablegen einer Wiederholungsunterweisung … verlängert die 12-Monats-Frist nicht. Gültigkeiten werden ab dem Tag der abgelaufenen Qualifikation berechnet.“
und
„1.6.2 Wiederholungsunterweisungen können maximal zwei Monate vor Ablauf der Qualifikation durchgeführt werden. Gültigkeiten werden ab dem Tag der abgelaufenen Qualifikation berechnet.“
Bitte meldet Euch also für eine WU entsprechend dem Monat an, in dem Ihr Eure Qualifikation als Höhenarbeiter Level 1, 2 oder 3 erlangt habt oder bis zu zwei Monate früher.
Mehr als 6 Monate sollte dieser Termin nicht überschritten werden, denn
„Ist die Gültigkeit der Qualifikation um mehr als 6 Monate abgelaufen, muss zum Wiedererlangen der Anerkennung eine erneute Prüfung nach Abschnitt 3 abgelegt werden.“ (siehe Punkt 1.6.7 Prüfungsordnung FSBS).
Meldet euch doch einfach zu einer WU bei uns zu folgenden Terminen an:
Level 1 24.03.2023 / 28.03.2023 / 11.04.2023 (auf Nachfrage) / 26.05.2023
Level 2 03.04.2023
Level 3 23.03.2023 / 26.05.2023
Wir beraten gern zum passenden Termin und freuen uns auf euch!